Zahlen, Fakten & Personal – Klausurtagung 2022 der Fraktion CDU/FDP/Bauern in Schlepzig
Schlepzig – In einer zwei-tägigen Klausurtagung befassten sich Abgeordnete und sachkundige Einwohner der Fraktion mit den finanziellen Grundlagen und der personellen Ausstattung der Kreisverwaltung für die kommenden zwei Jahre.
In komprimierter Form stellte Dezernent Stefan Klein den Entwurf des rund 1000-seitigen Doppelhaushaltes 2023/2024 vor, in dem auch Stellenplan und Personalentwicklung exemplarisch erläutert wurden. Beim Personal sind u.a. im Bereich Soziales und auf dem Gebiet Informationstechnik und Digitalisierung deutliche Aufstockungen geplant.
Auffallend bei der Ausgabenentwicklung des Kreises ist neben steigenden Personalaufwendungen unter anderem die anhaltend starke Erhöhung der Transferzahlungen, die in weiten Teilen auf einer Zunahme an pflichtigen Aufgaben zurückzuführen ist und sich als deutlicher Kostentreiber mit nur beschränkten Gestaltungsspielraum erweist. Mit Blick auf Entwicklungen in der Bundesgesetzgebung ist zu erwarten, dass sich diese Tendenz künftig noch weiter verstärken könnte.
Aus Sicht der Fraktion gilt es daher, Instrumente, Entscheidungsspielräume und sinnvolle Einsparpotenziale auf Kreisebene effektiv zu nutzen und die Weichen den geänderten Bedingungen anzupassen und sie ggf. auch neu zu setzen. Fakt ist, dass der Kreis seit Jahren Investitionsberge in zweistelliger Millionenhöhe vor sich herschiebt, die aus den unterschiedlichsten Gründen nicht abgetragen werden, sondern stattdessen immer weiter anwachsen. Eine kritische Überprüfung und realistische Einordnung könnte dabei helfen, einerseits den geänderten Rahmenbedingungen und andererseits auch neuen Vorstellungen der Beteiligten Rechnung zu tragen und den Haushalt darüber hinaus mittel- und langfristig zu entlasten.
Finanzielle Mittel werden nicht zuletzt vor allem im Bildungsbereich nach wie vor dringend benötigt. Für das Dauerbrennerthema Schulen präferiert die Fraktion daher eine kreisweit einheitliche Regelung und lehnt Insellösungen oder gar Alleingänge bei einzelnen Gemeinden ab. Finanzschwache Kommunen sollten zur Realisierung ihrer Vorhaben mit einem Kreiszuschuss unterstützt werden, der sich zum einen an festen, allgemeingültigen Kriterien orientiert und zum anderen die Finanzlage des Kreises berücksichtigt. Zudem sollen auch benachbarte Kommunen, die von der neuen Bildungseinrichtung profitieren, durch an die Schülerzahlen aus ihrer Gemeinde gekoppelte Zuschüsse finanziell beteiligt werden. Trägerschaft und damit Entscheidungshoheit über Ausgestaltung und Schwerpunkte der Schulen sollten hingegen nach einhelliger Meinung in den Händen der Kommunen verbleiben und nicht an den Kreis übergeben werden.