Der Kreisausschuss des Landkreises Dahme-Spreewald ist vergleichbar mit den Hauptausschüssen der Kommunen und Gemeinden. Er ist das vorberatende Gremium für Beschlussanträge an den Kreistag und gibt in der Regel eine Stellungnahme zu den Beschlüssen ab. Ihm obliegt eine eigene Beschlussfassung im Rahmen der Übertragenen Aufgaben und Wertgrenzen durch den Kreistag. Der Ausschuss hat aktuell 11 stimmberechtigte Mitglieder.
Ausschussvorsitzender ist Landrad Stephan Loge (SPD Fraktion).
Dies betrifft insbesondere:
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Geschäfte über Vermögensgegenstände des Landkreises und Bürgschaften sowie den Abschluss von Gewährverträgen für Kommunalunternehmen und Zweckverbände, den Abschluss von Rechtsgeschäften, die unmittelbare Zahlungsverpflichtungen ersetzen, sowie über Rechtsgeschäfte, die den vorgenannten wirtschaftlich gleichkommen, bis zu einem Wert von 500.000 €, es sei denn, es handelt sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung,
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die Vergabe von Aufträgen des Landkreises oder seiner wirtschaftlichen Unternehmen an Mitglieder des Kreistages und seiner Ausschüsse oder an Bedienstete des Landkreises, deren Gegenleistung den Wert von 10.000 € im Einzelfall bzw. in dem Haushaltsjahr den Wert von 25.000 € überschreitet,
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Vergaben von
o Lieferung und Leistungen, insbesondere aufgrund von Kauf-, Werk-, Miet- und
o Leasingverträgen im Sinne des § 1 der Allgemeinen Bestimmungen für die
o Vergabe von Leistungen (VOL/A),
o Bauleistungen einschließlich Straßenbauleistungen,
o Leistungen im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit,
soweit es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt und deren Wert 150.000 € übersteigt, -
Stundung, Niederschlagung und Erlass der dem Landkreis zustehenden Forderungen und öffentlichen Abgaben ab einem Wert von 50.000 €,
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Ergänzungen und Änderungen bestehender Darlehensverträge, insbesondere Vereinbarungen zu Konditionenanpassungen aufgenommener Kredite und Vertragsabschlüsse zur Anschlussfinanzierung bei auslaufender Zinsbindung. Die vorgenannten Vorgänge sind, soweit sie vorgenommen werden, unverzüglich dem Kreistag zur Kenntnis zu geben.